Wird Ihr Gebäude durch einen Bauträger errichtet, ist der Architekt oder Bauleiter nicht Sachwalter des Bauherren sondern Erfüllungsgehilfe des Bauträgers. Der Bauträger ist Ihr einziger Vertrags- und Haftungspartner für die Bauzeit und Dauer der Gewährleistung, die hier 5 Jahre beträgt.
Wenn der Architekt/ Bauleiter im Auftrage des Bauträgers tätig ist, fehlt Ihnen jedoch eine Kontrollinstanz, die die Leistung des Bauträgers überprüft.
Unsere Leistungsbereiche:
- Baubegleitung
- Bauleitung
- Baubegutachtung
- erstellen von Gewährleistungs-Listen/ Fristen
- technische Teilabnahmen
- Endabnahme
- Gutachten
- Schlichtung
- Kooperation
- Beratung
- Vertrauenswiedergewinnung zum Bauträger
- während des Bauens Insolvenz vom Bauträger