Unabhängig von der Art des abzuschließenden Vertrages ist es wichtig vor dem Kauf eventuelle Schäden/ Mängel festzustellen. Bei einem Kauf nach Kaufvertragsrecht ist es – wie z.B. bei Erwerb eines Altbaus- nur schwer und in ganz speziellen Situationen möglich, für Mängel, die nach Übergabe des Gebäudes festgestellt werden, noch Ansprüche bei dem Verkäufer geltend zu machen. Hier gilt die Devise gekauft wie gesehen.
Sinnvoll ist hier eine sorgfältige Prüfung des Objektes vor dem Kauf.
Wir beurteilen die Immobilie nach einer Begehung und Inaugenscheinnahme vor Ort, und Beraten Sie hierzu.
Es werden alle Räume, Bauteile und Konstruktionen untersucht auf Alterung, Schäden und eventuelle Wärmebrücken.
Im Gutachten erhalten Sie eine Aussage über den Bauzustand sowie Mängelbeschreibung und Investitionen der nächsten 10 Jahre, sowie energetische Sanierungsmaßnahmen für den Energieausweis.
Wir bieten Ihnen auch ein vollwertiges Verkehrswertgutachten, oder nach Ihren speziellen Bedürfen Sondergutachten.