Abnahme des fertiggestellten Hauses.
Die Abnahme des Hauses erfolgt nach der endgültigen Fertigstellung in Form einer gemeinsamen Begehung aller Beteiligter. Dabei stellen Sie fest, ob alle vertraglichen Leistungen vollständig, mangelfrei und in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung erbracht worden sind und halten dies in einem Abnahmeprotokoll fest. Werden Mängel festgestellt, so müssen diese in dem Protokoll beschrieben werden und eine angemessene Frist für die Mängelbeseitigung festgelegt werden, damit Sie Ihren Anspruch auf Mängelbeseitigung wahren können.
Wichtig ist bei der Abnahme, dass alle Bauteile genau geprüft werden. Wenn Sie einen offensichtlichen Mangel bei der Abnahme übersehen, haben Sie nach der Abnahme keinen Anspruch mehr auf Nachbesserung.
Umkehr der Beweislast
Mit der Abnahme ist auch eine Umkehr der Beweislast verbunden. Das bedeutet: Der Bauherr muss Beweise für das Vorhandensein von Mängeln erbringen. Vor der Abnahme genügt es, dass der Bauherr einen Mangel begründet vorträgt. Dadurch wird der Bauträger/Bauunternehmer verpflichtet zu beweisen, dass er mängelfrei gearbeitet hat.
Es ist empfohlen zur Abnahme einen sachkundigen Gutachter hinzuzuziehen, der Ihnen bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein Mangel vorliegt oder nicht, zur Seite steht und der, auf Grund seiner Erfahrung, kaum Mängel übersieht.
Unsere Leistungen:
- begleitende Bauabnahme
- Baubegutachtung
- erstellen von Gewährleistungs-Listen/ Fristen
- Gutachten
- Schlichtung
- Kooperation
- Beratung
- Vertrauenswiedergewinnung zum Bauträger
- Blower- Door Test
- Thermografische Untersuchung